ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FINCA CAN JOSÉ

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten mit Vertragsabschluss für das in der Buchungsbestätigung genannte Ferienhaus „Finca Can José“ als vereinbart. Die AGB stehen im Internet unter www.finca-canjose.com zum Download zur Verfügung oder werden gern auch auf Anfrage per Email versendet. Details und die vollständige Ausstattung entsprechen den Angaben der Webseite www.finca-canjose.com.

 

Die in der Finca ausgelegte bzw. auf der Homepage abrufbare Hausordnung bildet einen integrierten Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung der Finca Can José, die online, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter bzw. das Internetportal erfolgt ist. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie unter 2. formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

 

2. Zahlung des Vertragspreises

50 % der Zahlung des vereinbarten Mietpreises sind sofort nach der Buchung per Banküberweisung oder Paypal zu entrichten. Die restlichen 50 % des vereinbarten Mietpreises sind bis spätestens einer Woche vor Reiseantritt zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Mietpreis unverzüglich zur Gänze zu überweisen.
Eine Kaution in Höhe von € 500 ist spätestens bei Übergabe zu zahlen und wird nach der Abreise wieder zurückbezahlt, sofern keine Schadenersatzansprüche (siehe insbesondere Punkt 4., 7. und 10.) bestehen.

 

3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10.00 Uhr.
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

 

4. Schlüssel

Den Mietern sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen.

Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend dem Vermieter zu melden. Die Kosten für den Austausch des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

 

5. Abreise

Am Abreisetag ist die Finca, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß den vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen, Fenster und das Einfahrtstor sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind, wenn nicht anders vereinbart wurde, persönlich auszuhändigen.

 

Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu, dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

6. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist strengstens verboten. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Räume der Finca ist das Rauchen nicht gestattet!

 

7. Instandhaltung der Ferienwohnungen

Die Mieter verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Finca und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

 

8. Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.

 

Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Unfälle, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen.

 

9. Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:

 

Stornierung der Buchung bis 90. Tag vor Mietbeginn: 30 % des vereinbarten Mietpreises

Stornierung der Buchung ab 89. bis 60. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

Stornierung der Buchung ab 59. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

 

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).

 

Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.

 

Weiters ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die Finca unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde, z.B. bezüglich der Person des Mieters oder des Zwecks der Buchung oder eine unbefugte Unter- bzw. Weitervermietung vorliegt. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

Bei berechtigtem Rücktritt durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz

 

10. Haftung

1. Der Mieter hat bei Bezug der Finca die Mangelfreiheit zu prüfen. Binnen 2 Stunden müssen die Mängel bekannt gegeben werden (telefonisch oder per E-Mail). Andernfalls erklärt der Mieter stillschweigend die Mangelfreiheit derselben. Im Anschluss trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass ein Mangel schon vor Überlassung der Mietsache bestanden hat.

 

2. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Ansonsten sind jedwede Gewährleistungsansprüche, insbesondere Mietminderungen oder Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

 

3. Der Gewährleistungsanspruch/Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter entfällt weiters, wenn

a. er nicht rechtzeitig bekannt gegeben wird, oder

b. der Mieter die ihm obliegende Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt,

c. der Mieter die Vorschriften über die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, oder

d. Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist, oder

e. der Mieter dem Vermieter nicht die angemessene Zeit oder Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels gewährt.

 

4. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht. Eine Haftung des Vermieters nach den gesetzlichen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt sowie für abgestellte PKW’s.

 

5. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher im Haus und dessen Außenanlagen sowie am Inventar der Finca schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter alle bekannten Schäden unverzüglich anzuzeigen, andernfalls haftet er auch für Folgeschäden.

 

6. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet bei Verlassen der Finca sämtliche Fenster und Türen sowie das Einfahrtstor geschlossen zu halten. Klimageräte, Licht und technische Geräte sind auszuschalten. Andernfalls haftet der Mieter für alle dadurch entstandene Schäden und Kosten.

 

7. Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

 

11. WLAN

Die Finca ist mit einem Internetzugang über WLAN ausgestattet. Dem Mieter wird die Nutzung für die Dauer des Aufenthalts gestattet. Dies stellt jedoch keinen Rechtsanspruch dar und vor Nutzung muss eine separate Nutzungsvereinbarung unterfertigt werden.

 

12. Datenschutz

Die von den Mietern angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.